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Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Maschinen und technischen Anlagen und deren Bewertung. Sachverständiger für Schäden an Betriebseinrichtung (Fachgebiet 60.46; 60.97, 88.80)

Gutachten für Gerichte in Straf- und Zivilprozessen: 



Gerichtsgutachten werden von Straf- und Zivilgerichten beauftragt. Der Ablauf ist üblicherweise wie folgt:

Das Gericht beschließt die Einschaltung eines Sachverständigen. Dieser wird per Gerichtsbeschluss beauftragt. Im Gerichtsbeschluss ist genau dargestellt, was konkret der Sachverständige ermitteln und bewerten soll. Üblicherweise wird mit Beauftragung der Gerichtsakt zur Verfügung gestellt. 

Nach ausführlichem Aktenstudium wird ein Ortstermin für die Befundaufnahme vereinbart. Zu diesem Ortstermin werden die Prozessparteien mit ihren rechtlichen Vertretern geladen. Es sollten beim Ortstermin auch beide Parteien anwesend sein. 

Nach der Befundaufnahme vor Ort wird dann das Gutachten erstellt und vor Gericht erläutert.


 

 



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