Schadenfeststellung
Wertermittlung von Maschinen, technischer und kaufm. Betriebseinrichtung sowie Ermittlung
der Schadenhöhe und des Schadenumfanges. z.B.:
- bei Ersatzleistungen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen, insbesondere entsprechend vereinbarten Versicherungsbedingungen in den separaten Sach-, Maschinen, Montage, Transport und Betriebsunterbrechung.
- im Falle einer Haftung für Schadenersatz aufgrund Vertrag oder des Gesetzes